23.10.2017
Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist ab 25.5.2018 anzuwenden und betrifft Sie auf die eine oder andere Weise. Ein paar wesentliche Aspekte - vor allem jene, die durch die Medien geistern - werde ich kurz beschreiben. Eine abschließende und komplette Bearbeitung kann ich Ihnen hier leider nicht bieten, dazu ist die Materie zu umfangreich.
Eine DVR-Nummer und DVR-Meldungen, wie sie früher meistens notwendig waren, gibt es ab 25.5.2018 nicht mehr. An die Stelle der DVR-Nummer und der Meldungen tritt sozusagen die Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses über die Verarbeitungstätigkeiten.
Sofern in Ihrem Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind, trifft Sie die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten jedenfalls.
Sind in Ihrem Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt, trifft Sie die Pflicht zur Führung des Verzeichnisses nicht, wenn
KMU wird vor allem
beschäftigen.
Darüberhinaus haben die Betroffenen ein Recht darauf, dass ihre Daten sicher aufgehoben und verarbeitet werden. Denken Sie hier nicht nur an Hacker, sondern auch an ganz einfache Zugriffe, wie zum Beispiel ein Einbrecher der einen Laptop mitnimmt. Das Interesse des Einbrechers wird im Normalfall dem Laptop selbst gelten und weniger den Daten, die sich darauf befinden. Deswegen würde hier eine einfache Verschlüsselung von Daten auf Ihrem Laptop, das Einrichten einer Passwortsicherungen für Dateien und die Anmeldung beim Betriebssystem mittels Passwort einzustellen, ausreichen um die Daten zu sichern.
Vergessen Sie nicht ihr synchronisiertes Smartphone, das mit den Telefonnummern und Namen Ihrer Kunden voll ist,... Richten Sie Zugangsbeschränkungen ein, lassen Sie Handwerker nicht beim eingeloggten PC allein und so weiter - all das erhöht die Datensicherheit schon sehr, auch wenn es manchmal lästig ist.
Weitere Infos zur DSGVO finden Sie im Leitfaden der Datenschutzbehörde und auf der Homepage der WKO.
Wenn Sie beim Ausfüllen der Unterlagen zum Verarbeitungsverzeichnis verzweifeln sollte, dann melden Sie sich einfach bei uns! Wir haben diese Dinger schon gefühlt 500 Mal ausgefüllt!
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